Gewässergrenzen:

Herrenmoosach:        Vom Wasserwerk Veitshof bis Einmündung Parkhaus am Wörth.

Weiglmoosach:          Brücke Königstein bis Triebwerk Marzling.




Sperrgebiet:

Ist das Schongebiet der Herrenmmoosach von der Brücke Johannisstraße bis Parkhaus am Wörth (Wasserfall).

Seitenarme der Herren- bzw. Weiglmoosach, bzw. einmündende Gewässer dürfen nicht befischt werden!



Die Gewässergrenzen, das Sperr- bzw. Schongebiet sind durch Schilder bzw. Zusatzblätter in den Erlaubnisscheinen eindeutig gekennzeichnet. Das Fischen in nicht freigegebenen Gewässerabschnitten oder der Verstoß gegen die festgelegten Auflagen wird mit dem Entzug des Erlaubnisscheines geahndet! Bei Kartenentzug besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises!



Erlaubte Köder bzw. Entnahmeregelung:

Es darf nur mit der Fliegenrute mit einer widerhakenlosen Fliege gefischt werden. Die Hakengröße 10 darf nicht unterschritten werden (d. h. größere Haken sind nicht gestattet), da viele Jungfische im Gewässer vorhanden sind.


Die Verwendung von Streamern, Brot- oder Glo Bug Fliegen aller Art ist untersagt!


Pro Tag darf 1 Salmonide zwischen 40 cm - 45 cm entnommen werden, da wir einen natürlichen Bestandsaufbau anstreben.

Nach der Entnahme ist das Fischen sofort einzustellen.


Äschen und Huchen sind ganzjährig geschont!





Ihr Extreme Flyfishing Team.

 

Bestimmungen: